„Christus ist die Mitte unseres Tuns.“ Unsere Vision

Neue Gottesdienstordnung

Neuregelung der Sonntagsgottesdienste

ab 1. Juni 2023
Seit etwa einem halben Jahr haben wir uns im Seelsorgeteam, im Pfarreirat und mit diversen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden Gedanken über eine neue Gottesdienstordnung gemacht. Dabei standen zunächst die Sonntage im Vordergrund.

Die Zahl der Priester in unserer Gemeinde nimmt ab. Fairerweise müssen wir auch sagen, dass die Zahl der Mitfeiernden in den Gottesdiensten ebenfalls abnimmt. Vor 100 Jahren begann man mit dem Bau neuer Kirchen in Ahlen, weil die bestehenden beiden Gebäude für die Massen der Gläubigen zu klein waren. Im Umkehrschluss müssten diese Kirchen jetzt einfach nur wieder geschlossen werden. Diese kühle Logik wäre aber wohl für viele nur schwer zu verkraften.
Deshalb ist eines der Kriterien für die Neuordnung der Sonntagsgottesdienste, dass sie weiterhin an allen 7 Kirchorten stattfinden sollen. Zugleich können wir nur fest mit 3 Priestern rechnen.

Einer sollte für Sondergottesdienste Zeit haben – vor allem im Bereich der Familienpastoral (Familiengottesdienste, Kinderkirche, Erstkommunion) - , aber auch für Trauungen, Taufen, Ehejubiläen und Gottesdienste wie TATORT oder Funkenflug.

Damit bleiben für die regelmäßigen Sonntagsgottesdienste verlässlich 2 Priester. Da wir aber auch Ausfälle durch Krankheit, Urlaub oder Projekte (Exerzitien, Fortbildungen etc.) an Wochenenden und Sonntagen mitbedenken müssen, müssen die Gottesdienste wenigstens befristet durch einen einzigen Priester zu gestalten sein.

Der Rest ist im Prinzip Mathematik: Jeweils zwei Eucharistiefeiern am Samstag und Sonntag sind möglich. Der Abstand soll so groß sein, dass ein Priester (aber etwa auch ein Organist oder eine Küsterin) dazwischen Zeit hat, die Kirche zu wechseln, möglichst aber auch zumindest noch ein wenig Zeit zur Begegnung mit der mitfeiernden Gemeinde bleibt.

Deshalb sollen die Gottesdienste am
Samstag um 17.00 Uhr und 18.30 Uhr und am
Sonntag um 09.30 Uhr und 11.00 Uhr stattfinden.

Am Sonntag um 9.30 Uhr feiern wir die Eucharistie in jeder Woche in der Marienkirche.

Alle anderen Zeiten teilen sich je zwei Kirchorte im 14-tägigen Wechsel:
Dabei ist folgende Zuordnung vorgesehen:

Samstag, 17.00 Uhr:
St.-Josef-Kirche: am 1., 3. und 5. Samstag im Monat
St.-Elisabeth-Kirche: am 2. und 4. Samstag im Monat
Samstag, 18.30 Uhr:
St.-Bartholomäus-Kirche: am 1., 3. und 5. Samstag im Monat
St.-Lambertus-Kirche: am 2. und 4. Samstag im Monat
Sonntag, 09.30 Uhr:
St.-Marien-Kirche: an jedem Sonntag
Sonntag, 11.00 Uhr:
St.-Ludgeri-Kirche: am 1., 3. und 5. Sonntag im Monat
Herz-Jesu Borbein: am 2. und 4. Sonntag im Monat

Wir wollen mit dieser Ordnung am 1. Juni beginnen.

Ich weiß, dass das für viele von Ihnen eine deutliche Umstellung mit sich bringt, vielleicht den Abschied von einem vertrauten Kirchort und/oder einer gewohnten Gottesdienstzeit.

Ich bitte Sie, der Veränderung dennoch eine Chance zu geben, Geduld aufzuwenden, die neuen Möglichkeiten auszuprobieren. Dafür haben wir ausdrücklich ein Jahr als Probezeit festgelegt. Die neue Gottesdienstordnung soll zunächst nur bis zum 1. Juni 2024 gelten. Rechtzeitig vor diesem Datum werden wir mit Ihnen über Ihre Erfahrungen ins Gespräch kommen.

Vorsichtig hoffe ich, dass die geringere Zahl der Gottesdienste mit einer erhöhten Qualität, mit intensiverer gemeinsamer Erfahrung einhergeht, dass wir uns damit nicht weiter voneinander entfernen, sondern im Gegenteil wieder mehr zusammenrücken.

Pfr. Dr. Ludger Kaulig

Neuregelung der Werktagsgottesdienste

In der letzten Pfarreiratssitzung am 19.04.2023 wurde über die Gottesdienste an den Werktagen gesprochen. Dabei wurde folgende Regelung beschlossen:
Montag
19.00 Uhr: St.-Gottfried-Kirche
Dienstag
15.00 Uhr: St.-Ludgeri-Kirche
Mittwoch
09.00 Uhr: St.-Bartholomäus-Kirche
Am 3. Mittwoch im Monat, 19.00 Uhr: St.-Lambertus-Kirche
Donnerstag
09.00 Uhr: St.-Josef-Kirche
Freitag
18.00 Uhr: St.-Elisabeth-Kirche
Am 1. Freitag im Monat, 09.00 Uhr: St.-Lambertus-Kirche
Samstag
09.00 Uhr: St.-Marien-Kirche
Nicht enthalten sind dabei drei neue zielgruppen-orientierte Gottesdienstformate, die noch in Planung sind, sowie die Gottesdienste der kfd und die Eucharistiefeiern in den Senioren- und Pflegeheimen.